Leistungen der Pensionskasse bei Invalidität
Rechtsratgeber
GrundlageBeginn und Ende des Anspruchs auf eine PK-Invalidenrente
Der Anspruch auf eine Invalidenrente beginnt frühestens in dem Zeitpunkt, in welchem die Invalidenversicherung (IV) eine Rente auszahlt.
Die Pensionskasse zahlt frühestens ab dem Zeitpunkt, in dem auch die Invalidenversicherung (IV) eine Rente beschlossen hat. Da die IV-Abklärungen auch mehrere Jahre dauern können, wird die Rente rückwirkend ausbezahlt. Dies gilt sowohl für die IV- als auch für die Pensionskasserente.