Beim Stichwort Pensionskasse denken viele nur an Altersvorsorge. Doch die 2. Säule ist auch zuständig, wenn Sie dauernd erwerbsunfähig werden. Damit Sie Ihre Rechte gegenüber der Pensionskasse (= 2. Säule) zusätzlich zur staatlichen Invalidenversicherung (= 1. Säule) geltend machen können, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Alle Inhalte zu Leistungen der Pensionskasse bei Invalidität (10)