BGE 138 V 176: Die Vorsorgeeinrichtung wandelt bei einer 62jährigen Frau die IV-Rente gemäss Reglement in eine Altersrente um. Das Gericht stellt fest, dies sei möglich, sofern die Minimalanforderungen nach BVG eingehalten sind. Es verletzt auch den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht, wenn eine Versicherte bereits mit 62 Jahren eine Altersrente erhält.