Wer invalid ist, soll nicht mehr Geld haben als vorher. Um eine Überentschädigung zu vermeiden, muss die Invalidenrente der Pensionskasse deshalb mit den Leistungen der IV und evtl. der Unfall- oder Militärversicherung koordiniert werden. In der beruflichen Vorsorge gilt, dass die Leistungen, die eine invalide Person erhält, nicht höher sein dürfen als 90 % des mutmasslich entgangenen Einkommens.