Leistungen der Pensionskasse bei Invalidität
Rechtsratgeber
GrundlageÜberentschädigung und Koordination in der beruflichen Vorsorge
Um eine Überentschädigung zu vermeiden, muss die Invalidenrente der PK mit den Leistungen der IV und evtl. der Unfalll- oder Militärversicherung koordiniert werden.
Wer invalid ist, soll nicht mehr Geld haben als vorher. Um eine Überentschädigung zu vermeiden, muss die Invalidenrente der Pensionskasse deshalb mit den Leistungen der IV und evtl. der Unfall- oder Militärversicherung koordiniert werden. In der beruflichen Vorsorge gilt, dass die Leistungen, die eine invalide Person erhält, nicht höher sein dürfen als 90 % des mutmasslich entgangenen Einkommens.