Leistungen der Pensionskasse im Alter
Rechtsratgeber
GrundlageFlexibler Altersrücktritt und Teilpensionierung
Wer die Rente der Pensionskasse aufschieben möchte, ist heute flexibler und kann zudem den Altersrücktritt gestaffelt vollziehen.
Die AHV-Reform führt nicht nur bei der AHV, sondern auch in der beruflichen Vorsorge (BVG) zu einer schrittweisen Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre. Ebenso wird – wie in der AHV – neu auch beim BVG der Begriff «Rentenalter» durch «Referenzalter» ersetzt. Im Jahr 2024 bleibt das Frauenrentenalter noch bei 64 Jahren. Ab 2025 steigt es jährlich um 3 Monate – bis im Jahr 2028 das Referenzalter 65 bei beiden Geschlechtern gilt: