Für die Höhe der Rente sind das vorhandene Altersguthaben im Pensionierungsalter sowie der Umwandlungssatz ausschlaggebend. Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit welchem das Alterskapital multipliziert und in eine jährliche Altersrente umgewandelt wird. Aktuell beträgt der gesetzliche Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil der Altersguthaben für Frauen und Männer 6,8 % (2024). Beispiel: CHF 500’000 (Altersguthaben) multipliziert mit 6,8 % (Umwandlungssatz) ergibt eine Jahresrente von CHF 34’000. Der Umwandlungssatz ist politisch ständig im Gespräch – eine Senkung ist zu erwarten, weitere Informationen dazu finden Sie im Beobachter-Artikel "Und was kann ich jetzt tun?".