Leider gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Teuerungsausgleich für Altersrentner. Mit der 1. BVG-Revision wurde im Gesetz immerhin festgeschrieben, dass der Stiftungsrat der Pensionskasse jährlich über eine Anpassung der Altersrenten an die Teuerung entscheiden muss. Der Entscheid des Stiftungsrats ist im Anhang zur Jahresrechnung zu begründen. Diese Gesetzesbestimmung bezweckt, dass freie Mittel der Pensionskasse zur Teuerungsanpassung verwendet werden sollen.