Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Pensionskasse. Er setzt sich in gleicher Zahl aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen. Dem Stiftungsrat müssen mindestens 4 Mitglieder angehören. Das paritätische Organ, wie der Stiftungsrat auch bezeichnet wird, erlässt das Pensionskassenreglement, entscheidet über die Finanzierung sowie die Vermögensverwaltung und setzt eine unabhängige Revisionsstelle als Kontrollorgan ein.