Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) untersteht dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern. Es kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane und bereitet Gesetzesanpassungen im gesamten Bereich der beruflichen Vorsorge vor. Seit dem 1.1.2012 übt es grundsätzlich keine Aufsicht mehr über Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem oder internationalem Charakter aus; diese Aufgabe ist an die Kantone übergegangen. Heute erstellt das Bundesamt für Sozialversicherungen Mitteilungen, in denen es die Gesetzgebung und die Rechtsprechung zusammenfasst.