Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) enthält nur Minimalbestimmungen und überlässt die Regelung der Details den Pensionskassen. Das Pensionskassenreglement des Arbeitgebers ist daher ein wichtiges Dokument, das man genau studieren sollte. Es legt den Umfang der beruflichen Vorsorge im Betrieb fest und regelt wichtige Fragen, z.B. wie der versicherte Verdienst bestimmt wird (inkl. Gratifikation), ob Konkubinatspartner und geschiedene Ehegatten Anspruch auf Hinterlassenenrenten haben oder wann man sich frühestens vorzeitig pensionieren lassen kann. Wann und unter welchen Umständen das Reglement sich ändern kann, finden Sie auf unter dieser Rubrik: «Änderung des Pensionskassenreglements».