Pensionskasse: Spezialfälle
Rechtsratgeber
GrundlagePensionskasse bei invaliden Menschen
Teilinvalide sind in der 2. Säule versichert, nicht aber Bezüger einer ganzen IV-Rente.
Bezieht man eine ganze Rente der IV (1. Säule), ist man nicht mehr in der Pensionskasse (2. Säule) versichert – selbst wenn man noch etwas verdient. Hier entfällt der Vorsorgeschutz.