Nach der Geburt hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf einen 14-wöchigen Urlaub und auf die gesetzliche Mutterschaftsentschädigung. Unter Umständen erhält sie aufgrund ihres Arbeitsvertrages einen längeren Urlaub. Möglich ist auch, dass der Arbeitgeber während des Urlaubs den Lohn zu 100 Prozent weiter bezahlt. So oder so bleibt während des gesamten Mutterschaftsurlaubs der Versicherungsschutz bei der Pensionskasse bestehen (ebenso für den Vaterschaftsurlaub). Auch die Beiträge müssen weiter einbezahlt werden.