Analog zur Mutterschaftsentschädigung wird der Urlaub des andern Elternteils über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Die Entschädigung beträgt 80 % des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, aber höchstens CHF 220 pro Tag. Im Gegensatz zur Mutterschaftsentschädigung kann der Urlaub des andern Elternteils in den sechs Monaten nach der Geburt flexibel bezogen werden – entweder am Stück oder als Einzeltage. Bei einem 100 %-Pensum gibt es insgesamt 14 bezahlte Taggelder (inklusive der Wochenendtage).