Sofern man ein Arbeitslosentaggeld von mindestens CHF 84.70 (2024) bezieht, bleibt man während der Arbeitslosigkeit für die Risiken Invalidität und Tod in der beruflichen Vorsorge versichert. Die Versicherungsdeckung beginnt nach der Wartezeit, welche üblicherweise 5 Tage beträgt. Die Versicherung erfolgt über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG und die Prämien werden hälftig vom Stellensuchenden und von der Arbeitslosenversicherung übernommen.