Pensionskasse: Spezialfälle
Rechtsratgeber
GrundlagePensionskasse während der Arbeitslosigkeit
Ist man arbeitslos, bleibt man für die Risiken Invalidität und Tod in der beruflichen Vorsorge versichert.
Sofern man ein Arbeitslosentaggeld von mindestens CHF 84.70 (2024) bezieht, bleibt man während der Arbeitslosigkeit für die Risiken Invalidität und Tod in der beruflichen Vorsorge versichert. Die Versicherungsdeckung beginnt nach der Wartezeit, welche üblicherweise 5 Tage beträgt. Die Versicherung erfolgt über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG und die Prämien werden hälftig vom Stellensuchenden und von der Arbeitslosenversicherung übernommen.