Wie bei der Sammelstiftung schliessen sich einer solchen überbetrieblichen Vorsorgeeinrichtung in erster Linie kleinere und mittlere Unternehmen an. Lebensversicherungsgesellschaften, Verbände oder Banken führen u.a. Gemeinschaftsstiftungen. Die Deckung der versicherten Risiken garantiert ein Versicherer. Im Gegensatz zur Sammelstiftung besteht bei der Gemeinschaftsstiftung eine betriebsübergreifende Solidarität. Wenn also ein angeschlossenes Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät, stehen die anderen angeschlossenen Firmen für allfällige Verluste ein. Ein weiterer Unterschied zur Sammelstiftung: Der Stiftungsrat setzt sich zwar immer noch paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen, aber die Vertreter stammen nicht aus allen der Stiftung angeschlossenen Unternehmen.