Im Pensionskassenreglement ist festgehalten, ob es sich bei der Pensionskasse um eine Kasse nach Beitragsprimat oder Leistungsprimat handelt. Beim Beitragsprimat zahlt die Pensionskasse im Alter bzw. bei Tod oder Invalidität eine Rente oder das Kapital aus, das dem persönlichen Kontostand des Arbeitnehmers in der Pensionskasse entspricht.