Besitzt der Arbeitgeber eine Pensionskasse im Leistungsprimat, richtet sich die Rente oder der Kapitalbezug nach dem Einkommen, das er zuletzt bezogen hat. Bei seinem Tod erhalten die Hinterbliebenen somit einen bestimmten Prozentsatz des Lohnes, den der Versicherte vor seinem Tod verdiente. Dies im Unterschied zum Beitragsprimat, wo die Höhe der Pensionskassenleistung bei Tod, Invalidität oder im Alter von den jeweiligen Beiträgen abhängt.