Sowohl die umhüllenden wie auch die gesplitteten Pensionskassen sind im obligatorischen und überobligatorischen Bereich tätig - mit folgendem Unterschied: Die umhüllende Kasse stellt einen Versicherungsausweis aus, in welchem eine einzige Leistung angegeben wird. Diese umfasst sowohl den obligatorischen wie auch den überobligatorischen Teil.