Pensionskassen ändern Reglemente immer wieder ab. Das ist unter Einhaltung gewisser Grundsätze zulässig - auch wenn damit Nachteile für die Versicherten verbunden sind. Die Gerichte erlauben relativ grosszügig Reglementsänderungen, wenn bereits laufende Leistungen nicht davon tangiert sind. Werden Versicherte durch unvorhergesehene Änderungen besonders empfindlich getroffen, verlangen die Gerichte in der Regel angemessene Übergangsregelungen.