Eine Teilliquidation kommt einer teilweisen Auflösung der Pensionskasse gleich. Sie findet statt, wenn ein Unternehmen restrukturiert wird, die Belegschaft erheblich vermindert wird oder der Arbeitgeber die Pensionskasse wechselt. Eine Teilliquidation wird von der kantonalen BVG-Aufsichtsbehörde bewilligt und begleitet.