Wenn ein Arbeitgeber beabsichtigt, die Pensionskasse zu wechseln, muss er die Versicherten über den geplanten Wechsel informieren und von der Belegschaft (oder einer Arbeitnehmervertretung) das Einverständnis einholen. Ein Pensionskassenwechsel bedeutet die Teilliquidation der Pensionskasse.