Probleme mit der Pensionskasse
Rechtsratgeber
GrundlageWenn der Arbeitgeber die Pensionskasse wechselt
Wechselt der Arbeitgeber die Pensionskasse muss er umfassend informieren.
Wenn ein Arbeitgeber beabsichtigt, die Pensionskasse zu wechseln, muss er die Versicherten über den geplanten Wechsel informieren und von der Belegschaft (oder einer Arbeitnehmervertretung) das Einverständnis einholen. Ein Pensionskassenwechsel bedeutet die Teilliquidation der Pensionskasse.