Der Sicherheitsfonds springt ein, wenn es zu einer Zahlungsunfähigkeit der Pensionskasse kommt. Er kommt sowohl für die gesetzlichen Leistungen als auch für die überobligatorischen Renten auf. Dabei sind seine Leistungen begrenzt. Der Sicherheitsfonds übernimmt höchstens Leistungen die auf einem Maximallohn von CHF 132’300 (Stand ab 1.1.2023) beruhen. Leistungen, die auf einem höheren Einkommen basieren, werden vom Sicherheitsfonds nicht übernommen.