Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung wird im Todesfall immer das vertraglich vereinbarte Todesfallkapital ausgezahlt. Das künftig auszuzahlende Erlebensfallkapital beim Versicherungsablauf ist im Vergleich zur klassischen Lebensversicherung (mit einem garantierten Auszahlungskapital) bei Vertragsabschluss bei den meisten Policen nicht bekannt. Oft erhalten Sie am Ende der Laufzeit den aktuellen Fondswert, ohne Mindestgarantie, allenfalls mit Verlust.