Der wichtigste Vorteil des Vorsorgesparens 3a liegt nebst dem Vermögensaufbau vor allem in der steuerlichen Behandlung. Effektiv getätigte Einzahlungen können in der Steuererklärung vom Erwerbseinkommen abgezogen werden und reduzieren die steuerliche Belastung. Ausserdem muss das angesparte Vorsorgeguthaben bis zum Bezug nicht als Vermögen versteuert werden, und auch die Erträge sind steuerbefreit.