Bei einer Lebensversicherung kann man vertraglich vereinbaren, dass bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit die Versicherungsgesellschaft eine so genannte Prämienbefreiung gewährt. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft die Prämienzahlungen bis zum Ablauf der Vertragsdauer übernimmt und die gesamten Leistungen unverändert erhalten bleiben. Dieser zusätzliche Schutz kostet den Versicherungsnehmer jedoch höhere Prämien.