Lebens- und Rentenversicherungen allgemein
Rechtsratgeber
GrundlageRücktrittsrecht und Bindefrist bei der Lebensversicherung
Ob ein Widerruf des Versicherungsantrages möglich ist, bestimmen die allgemeinen Vertragsbedingungen der Versicherungsgesellschaft. Immerhin räumen etliche Anbieter ein Widerrufsrecht ein.
Verschiedene Versicherungen haben in ihre allgemeinen Vertragsbedingungen einen Passus aufgenommen, der den Widerruf des Antrages innerhalb von 7 oder 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ermöglicht. Der Widerruf sollte aus Beweisgründen mit eingeschriebenem Brief erfolgen.