Taggelder der ALV erhalten Sie nur, wenn Sie in den zwei Jahren vor der Anmeldung beim RAV (= Rahmenfrist für die Beitragszeit) während mindestens 12 Monaten eine ALV-beitragspflichtige Arbeitstätigkeit ausgeübt haben. Es spielt keine Rolle, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet haben. Massgebend ist, ob die Anstellungszeit zusammengerechnet mindestens 12 ganze Kalendermonate gedauert hat.