Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld
Rechtsratgeber
GrundlageALV-Beitragszeit erfüllt
Nur wer lange genug Arbeitslosenbeiträge bezahlt hat, kann von den Leistungen profitieren.
Taggelder der ALV erhalten Sie nur, wenn Sie in den zwei Jahren vor der Anmeldung beim RAV (= Rahmenfrist für die Beitragszeit) während mindestens 12 Monaten eine ALV-beitragspflichtige Arbeitstätigkeit ausgeübt haben. Es spielt keine Rolle, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet haben. Massgebend ist, ob die Anstellungszeit zusammengerechnet mindestens 12 ganze Kalendermonate gedauert hat.