Wenn Arbeitslosigkeit droht
Rechtsratgeber
GrundlageAnmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.
Melden Sie sich spätestens am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen, für die Arbeitsvermittlung an. Dies können Sie vor Ort beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV oder seit dem 1. Juli 2021 auch in elektronischer Form machen. Seit dem 1. Juli 2021 ist die Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde nicht mehr möglich. Neu ist bei der Anmeldung zudem nur die Versichertennummer der AHV anzugeben. Weitere Unterlagen müssen Sie erst am ersten Beratungs- und Kontrollgespräch mitbringen.