Leisten Sie während der Arbeitslosigkeit schweizerischen Militär-, Zivil- oder Schutzdienst von höchstens 30 Tagen und ist Ihre Erwerbsausfallentschädigung geringer als die Arbeitslosenentschädigung, die Sie ohne die Dienstleistung beziehen könnten, so zahlt Ihnen die ALV die Differenz. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie als Arbeitsloser Ihren Taggeld-Höchstanspruch noch nicht ausgeschöpft haben.