Militärdienstpflicht
Rechtsratgeber
GrundlageErwerbsausfallentschädigung im Militär
Wer Militärdienst leistet, hat Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung (EO) und Sold. Die EO ist die Versicherung bei Verdienstausfall.
Wer Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leistet, hat Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung (EO), Sold und evtl. Soldzulagen. Während der Sold einen «Zustupf» darstellt, entschädigt die EO den Verdienstausfall (Grundentschädigung, Kinder- und Betriebszulage, Zulage für Betreuungskosten). Arbeitnehmer müssen das EO-Formular über ihren Arbeitgeber einreichen. Der Arbeitgeber erhält dann die EO ausbezahlt und muss dem Arbeitnehmer den Lohn gemäss vertraglicher Regelung ausrichten. Angehörige der Armee, die nicht angestellt sind, können die EO selbständig beziehen.