Wer Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leistet, hat Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung (EO), Sold und evtl. Soldzulagen. Während der Sold einen «Zustupf» darstellt, entschädigt die EO den Verdienstausfall (Grundentschädigung, Kinder- und Betriebszulage, Zulage für Betreuungskosten). Arbeitnehmer müssen das EO-Formular über ihren Arbeitgeber einreichen. Der Arbeitgeber erhält dann die EO ausbezahlt und muss dem Arbeitnehmer den Lohn gemäss vertraglicher Regelung ausrichten. Angehörige der Armee, die nicht angestellt sind, können die EO selbständig beziehen.