Arbeitslosentaggeld
Rechtsratgeber
GrundlageFerienbezug während der Arbeitslosigkeit
Arbeitslose haben Anspruch auf sogenannte «Stempelferien».
Nach 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit (inkl. Einstelltage und Wartetage) - also nach gut 2,5 Monaten - haben Sie eine Woche «Stempelferien» (offizielle Bezeichnung: kontrollfreie Tage) zugute. Das heisst fünf aufeinander folgende Tage, während denen Sie nicht vermittelbar sein müssen. Die «Ferien» müssen wochenweise bezogen werden, man kann sie jedoch auch aufsparen und mehrere Wochen am Stück beziehen. Doch Achtung: Nicht bezogene Stempelferien verfallen, wenn die Arbeitslosigkeit beendet bzw. die Rahmenfrist abgelaufen ist.