Arbeitsmarktliche Massnahmen der Arbeitslosenversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageAls arbeitslose Person selbständig werden
Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt die Arbeitslosenversicherung den Aufbau einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
Wollen Sie sich dauerhaft selbständig machen? Sind Sie ohne eigenes Verschulden arbeitslos, mindestens 20 Jahre alt und können Sie ein Grobprojekt zur Aufnahme einer wirtschaftlich tragfähigen selbständigen Erwerbstätigkeit vorweisen? Dann kann Sie die Arbeitslosenversicherung durch die Ausrichtung von maximal 90 Taggeldern während der Planungsphase eines Projektes unterstützen. Zudem kann die ALV eine gewisse Verlustrisikogarantie übernehmen. Lassen Sie sich beim RAV beraten.