Wenn Sie eine Insolvenzentschädigung erhalten, gehen Ihre Lohnansprüche im Umfang der bezahlten Entschädigung auf die Arbeitslosenkasse über. Bis es so weit ist, d.h. bis die Kasse Ihnen mitteilt, dass sie an Ihrer Stelle in das Konkursverfahren eingetreten ist, müssen Sie alles unternehmen, um Ihre Ansprüche im Rahmen des Konkurs- oder Pfändungsverfahrens zu wahren. Arbeitnehmer, die passiv zuwarten und ihre Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber nicht geltend machen, verlieren unter Umständen ihren Anspruch auf Insolvenzentschädigung (siehe «Gerichtsentscheide»).