Spezialfälle in der ALV
Rechtsratgeber
GrundlageArbeitslos kurz vor dem AHV-Alter
Arbeitslose, die sich frühestens vier Jahre vor Erreichen des AHV-Referenzalters arbeitslos melden, profitieren von Sonderregeln.
Falls Sie sich in den letzten vier Jahren vor Erreichen des AHV-Referenzalters arbeitslos melden, gilt für Sie eine verlängerte Rahmenfrist für den Leistungsbezug von maximal vier Jahren. Sie haben also mehr Zeit, eine Stelle zu finden und Arbeitslosentaggelder zu beziehen. Die Anspruchsberechtigung endet am Ende des Monats, in welchem das Referenzalter erreicht oder die AHV-Rente vorbezogen wird.