Spezialfälle in der ALV
Rechtsratgeber
GrundlageArbeitslos kurz vor dem AHV-Alter
Über 60-jährige haben es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer. Für sie gibt es daher Sonderregeln.
Falls Sie sich in den letzten vier Jahren vor Erreichen des AHV-Referenzalters arbeitslos melden, gilt für Sie eine verlängerte Rahmenfrist für den Leistungsbezug von maximal vier Jahren (bzw. bis zur Ausrichtung der AHV-Rente). Sie haben also mehr Zeit, eine Stelle zu finden und Arbeitslosentaggelder zu beziehen.