Falls Sie sich in den letzten vier Jahren vor Erreichen des AHV-Referenzalters arbeitslos melden, gilt für Sie eine verlängerte Rahmenfrist für den Leistungsbezug von maximal vier Jahren (bzw. bis zur Ausrichtung der AHV-Rente). Sie haben also mehr Zeit, eine Stelle zu finden und Arbeitslosentaggelder zu beziehen.