Bei Schwangerschaft während der Arbeitslosigkeit gelten Sie als vermittlungsfähig, solange Sie arbeitsfähig sind und sich um eine neue Stelle bemühen. Das heisst, solange Sie aus gesundheitlichen Gründen arbeiten können, haben Sie auch Taggelder zugute, selbst wenn es für Sie schwierig sein dürfte, eine neue Stelle zu finden. In den letzten zwei Monaten der Schwangerschaft fällt sogar die Pflicht zur Stellensuche weg.