Sind Sie Angestellter in Ihrer eigenen AG oder GmbH? Sitzen Sie im Verwaltungsrat Ihres Betriebes oder gehören Sie zur obersten Geschäftsleitung? Dann haben Sie eine sogenannte arbeitgeberähnliche Stellung im Betrieb und müssen deshalb bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung Einschränkungen hinnehmen. Gemäss Gesetz haben Sie keinen Anspruch auf Kurzarbeits-, Schlechtwetter- oder Insolvenzentschädigung.