Wenn Arbeitslosigkeit droht
Rechtsratgeber
GrundlageAnmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Ohne Anmeldung kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung
Melden Sie sich spätestens am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen, für die Arbeitsvermittlung an.