Wenn Arbeitslosigkeit droht
Rechtsratgeber
GrundlageAufklärungspflicht der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
Alle Sozialversicherungsbehörden haben eine umfassende Auskunfts- und Beratungspflicht. Dies gilt auch für die RAV-Berater und die Sachbearbeiter der Arbeitslosenkassen.
Auch die Behörden haben Pflichten! Wie andere Sozialversicherungsträger müssen auch die Verantwortlichen der Arbeitslosenversicherung alle interessierten Personen kostenlos und umfassend über deren Rechte und Pflichten aufklären und beraten.