Wenn Arbeitslosigkeit droht
Rechtsratgeber
GrundlageAufklärungspflicht der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
Alle Sozialversicherungsbehörden haben eine umfassende Auskunfts- und Beratungspflicht. Dies gilt auch für die RAV-Berater
Auch die Behörden haben Pflichten! Wie andere Sozialversicherungsträger müssen auch die Verantwortlichen der Arbeitslosenversicherung alle interessierten Personen kostenlos und umfassend über deren Rechte und Pflichten aufklären und beraten.