Wenn Arbeitslosigkeit droht
Rechtsratgeber
GrundlageJob selber kündigen oder kündigen lassen?
Kündigen Sie Ihre Stelle nicht voreilig
Häufig werden Angestellte vor die Wahl gestellt, selbst zu kündigen oder sich kündigen zu lassen. Als Faustregel gilt: Kündigen Sie erst dann von sich aus, wenn Sie einen neuen Vertrag unterschrieben haben!