Im Hinblick auf die Arbeitslosenversicherung ist wichtig, dass Sie sofort nach der Kündigung mit der Suche nach einer neuen Stelle beginnen. Beträgt die Kündigungsfrist mehr als 3 Monate, dann werden nur die Stellenbemühungen der letzten 3 Monate geprüft. Ist Ihr Arbeitsvertrag befristet, dann ist entscheidend, dass Sie sich in den letzten 3 Monaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses um eine neue Anstellung bemühen.