Nehmen Sie während der Arbeitslosigkeit einen Zwischenverdienst an, erhalten Sie von der Arbeitslosenkasse sogenannte Kompensationszahlungen. Vereinfacht gesagt zahlt die Kasse den für Sie üblichen Ansatz von 70% bzw. 80% der Differenz zwischen dem erzielten Zwischenverdienst und Ihrem versicherten Verdienst. Die genaue Berechnungsformel für die Kompensationszahlungen ist etwas komplizierter, da noch die Anzahl Werktage des jeweiligen Monats berücksichtigt wird.