BGE 4C.407/2004 vom 7.1.2005: Durch schriftliche Vereinbarung kann die gesetzliche Überstundenentschädigung wegbedungen werden. Eine schriftliche Vereinbarung ist gültig zustande gekommen, wenn die Überstundenentschädigung im - nicht unterzeichneten - Personalreglement des Arbeitgebers ausgeschlossen wird und der vom Angestellten unterschriebene Arbeitsvertrag ausdrücklich auf dieses Reglement verweist.