Abschluss des Arbeitsvertrages und Probezeit
Rechtsratgeber
GrundlageGesamtarbeitsvertrag (GAV)
Beim Gesamtarbeitsvertrag (GAV) handelt es sich um arbeitsvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden auf der einen und Arbeitnehmerverbänden auf der anderen Seite.
Beim Gesamtarbeitsvertrag (GAV) handelt es sich um arbeitsvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden auf der einen und Arbeitnehmerverbänden auf der anderen Seite. Gesamtarbeitsverträge sollen den Arbeitnehmenden einer Berufsgruppe einheitliche Arbeitsbedingungen garantieren, die häufig günstiger sind als die gesetzlichen. Ausserdem sollen sie den sozialen Frieden zwischen den Sozialpartnern sichern.