Darf ein Arbeitnehmer in die Ferien verreisen, obwohl er krankgeschrieben ist? Die korrekte Antwort lautet: Ja, sofern der Arzt dies erlaubt. Eine volle oder teilweise Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass die betreffende Person auch «ferienunfähig» ist. Wenn Ihre gesundheitlichen Probleme Sie bei den geplanten Ferien nicht einschränken, Sie sich also trotz allem gut erholen können, dann dürfen Sie Ihre Ferien beziehen. Ausserdem darf der Ferienbezug Ihre Genesung nicht gefährden. Der Entscheid darüber liegt wie erwähnt bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.