Absenzen/Feiertage/Ferien
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheide zum Ferienlohn
Während der Ferien ist grundsätzlich der gleiche Lohn geschuldet, wie wenn man arbeiten würde. Doch auch diese einfache Regel wirft häufig Fragen auf.
BGE 116 II 515: Eine Vereinbarung über den Einschluss der Ferienentschädigung im Arbeitslohn ist nur dann gültig, wenn der Anteil der Entschädigung prozentual oder ziffernmässig festgesetzt wird.