Frage: Ich arbeite in Zug, wohne jedoch in Zürich. Oster- und Pfingstmontag sind im Kanton Zürich gesetzliche Feiertage, nicht aber in Zug. Da meine Frau in Zürich arbeitet, hat sie an beiden Tagen frei. Habe ich das Recht, auch an den Feiertagen des Kantons Zürich freizubekommen?