Besondere Arbeitsverhältnisse
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zur Heimarbeit
Gilt Kinderbetreuung bei sich zu Hause als Heimarbeit? Das Bundesgericht sagte «nein».
BGE 132 V 181: Tagesmütter, die bei sich zu Hause fremde Kinder betreuen, gelten nicht als Heimarbeiterinnen.