Besondere Arbeitsverhältnisse
Rechtsratgeber
GrundlageFreie Mitarbeiter/Freelancer
Der Begriff Freelancer oder freier Mitarbeiter wird in keinem Gesetz definiert. Die rechtliche Einordnung ergibt sich aus den konkreten Umständen.
Freie Mitarbeiter oder Freelancer sind Erwerbstätige, die ihre Arbeitsleistung für ein Unternehmen erbringen, dabei aber weniger eng in den Betrieb eingebunden sind als fest angestellte Personen. Sie verfügen in der Regel über grössere Freiheiten in der Arbeitsgestaltung und werden oft nur von Fall zu Fall beschäftigt. Eine gesetzliche Definition der freien Mitarbeit existiert nicht. Welchen rechtlichen Bestimmungen der Freelancer unterstellt ist, ergibt sich aus den konkreten Umständen der Zusammenarbeit.