Besondere Arbeitsverhältnisse
Rechtsratgeber
GrundlageHeimarbeit
Unter Heimarbeit versteht man alle Arbeiten, die ein Arbeitnehmer in seiner Wohnung oder in einem von ihm bestimmten Arbeitsraum für einen Arbeitgeber ausführt.
Unter Heimarbeit versteht man alle Arbeiten, die ein Arbeitnehmer in seiner Wohnung oder in einem von ihm bestimmten Arbeitsraum für einen Arbeitgeber ausführt. Bei der traditionellen Heimarbeit geht es um gewerbliche und industrielle Arbeiten, bei der Güter hergestellt, verpackt oder sortiert werden. Dabei haben Angestellte und Arbeitgeber spezielle Pflichten (siehe Checkliste). Von der klassischen Heimarbeit zu unterscheiden ist die sog. Telearbeit im Homeoffice.