Wenn mehrere befristete Arbeitsverträge aneinandergereiht werden, spricht man von einem Kettenarbeitsvertrag. Dabei wird z.B. jemand immer nur für ein Jahr angestellt. Vor Ablauf des Vertrages wird dann jeweils über eine Verlängerung entschieden. Kettenarbeitsverträge sind zulässig, wenn es einen sachlichen Grund dafür gibt – etwa bei Schauspielern, Berufssportlern oder Lehrkräften, die man jeweils für eine Saison, bzw. für ein Schuljahr verpflichtet.